AGB

Gültig ab 6. Juni 2020

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgende AGB genannt) gelten für sämtliche Produkte und Dienstleistungen von netconnect AG (nachfolgend netconnect genannt), unabhängig davon, ob diese kostenlos oder kostenpflichtig sind.

1. Vertragsgegenstand

1.1 Als Kunden, die netconnect-Dienstleistungen beziehen («Kunde») gelten juristische und natürliche Personen, welche von netconnect im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages Dienstleistungen beziehen.

1.2 Integrierende Bestandteile des Dienstleistungsvertrages sind die vorliegenden AGB, die Datenschutzerklärung von netconnect, die aktuelle Preisliste oder Offerte und das Support Level Agreement (SLA) für die Dienste von netconnect, sowie, falls vereinbart, ein ergänzender Anhang zur Auftragsdatenverarbeitung.

1.3 Nimmt der Kunde mittels der netconnect-Dienstleistungen auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Kunde für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen selber verantwortlich und kann im Schadensfall vom Drittanbieter direkt haftbar gemacht werden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, mit den Dritten direkt über die Benutzung von deren Dienstleistungen abzurechnen. Eine anders lautende schriftliche Vereinbarung mit netconnect bleibt vorbehalten.

2. Beginn, Dauer und Beendigung des Dienstleistungsvertrages

2.1 Der Dienstleistungsvertrag mit dem Kunden kommt zustande bzw. netconnect ist erst dann gebunden, wenn netconnect die vom Kunden rechtsverbindlich unterzeichnete Anmeldung für einen Dienstleistungsvertrag schriftlich oder via E-Mail bestätigt hat. netconnect lässt den Beginn der Dienstleistungsnutzung durch den Kunden festlegen. Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass sich der Beginn der Nutzung der von netconnect für ihn bereitgestellten Dienstleistungen aus organisatorischen oder technischen Gründen allenfalls verzögern kann. Hieraus kann der Kunde keine Rechte gegenüber netconnect ableiten.

2.2 Der Dienstleistungsvertrag wird, sofern dies im Dienstleistungsvertrag nicht anders vereinbart wird, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

2.3 Die Kündigungsfristen sind dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag oder Anmeldeformular zu entnehmen. Die Mindestvertragsdauer aus dem jeweiligen Vertrag ist zu beachten. Sollte keine Kündigungsfrist definiert sein, greift eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten. Danach sind die Verträge jeweils mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündbar. Im gegenseitigen Einverständnis kann der Vertrag auch innerhalb anderer Fristen bzw. auf einen anderen Termin hin aufgelöst werden. Das Restguthaben verfällt in jedem Fall an netconnect und kann grundsätzlich nicht zurückerstattet werden

2.4 Aus wichtigem Grund können beide Parteien den Dienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die zur Verfügung stehenden Dienstleistungen von netconnect oder die mittels dieser Dienstleistung bezogenen Drittleistungen rechts-, vertrags- oder zweckwidrig bezogen, verwendet, an nicht autorisierte Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben sowie wenn dieser Dienstleistungsvertrag oder Nutzungsbestimmungen Dritter missachtet werden.

2.5 Wird ein Prepaid Account während zwölf (12) Monaten ab Eröffnung weder für eingehende, noch für ausgehende Anrufe genutzt, behält sich die netconnect vor, den Account aufzulösen. Jegliches zu diesem Zeitpunkt vorhandenes Guthaben verfällt.

3. Pflichten von netconnect

3.1 netconnect erbringt die Dienstleistungen gemäss Offerte professionell und sorgfältig gemäss dem aktuellen Stand der Technik.

3.2 Die dem Kunden für die Nutzung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Anlagen und Geräte verbleiben im Eigentum von netconnect und der Kunde erhält hieran weder Verfügungs- noch Urheber, noch andere Schutzrechte. Ausnahme sind vom Kunden bei netconnect gekaufte Anlagen, welche im Dienstleistungsvertrag auch so beschrieben sind. Bei netconnect gekaufte Geräte bleiben bis zur vollumfänglichen Begleichung des Kaufpreises Eigentum von netconnect.

3.3 netconnect unterstützt den Kunden bei der Herstellung eines stabilen Zustandes zur Benutzung der Dienstleistungen. Nimmt der Kunde hierzu Supportleistungen in Anspruch, welche von netconnect nicht mehr als angemessen bzw. branchenüblich erachtet werden können, oder ist der von netconnect erbrachte Aufwand auf eine Fehlfunktion von Anlageteilen des Kunden oder auf dessen unsachgemässe Bedienung zurückzuführen, so wird netconnect dem Kunden ihren Mehr- bzw. Gesamtaufwand zu den aktuellen Ansätzen von netconnect in Rechnung stellen.

3.4 netconnect verpflichtet sich innerhalb der üblichen Arbeitszeiten der Geschäftsstelle von netconnect, Massnahmen zur Behebung von Störungen und Fehlfunktionen der Dienstleistungen in Angriff zu nehmen bzw. durchzuführen. Als übliche Arbeitszeiten gelten die Wochentage Montag bis Freitag, 09.00 – 17.00 Uhr, mit Ausnahme der eidgenössischen Feiertage und der kantonalen Feiertage am Sitz von netconnect sowie die Zeit vom 24.12. bis 2.1. Ausserhalb der Bürozeiten, gilt das vom Kunden gewählte Service Level Agreement.

3.5 Der Kunde hat einzig dann Anspruch auf Rückerstattung der von netconnect in Rechnung gestellten Dienstleistungen, wenn dies in einem einzelvertraglichen Service Level Agreement vorab schriftlich vereinbart wurde. Bei allen anderen Ausfällen von Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt keine Rückvergütung von bereits bezahlten Gebühren.

3.6 Allfällige Rückforderungsansprüche des Kunden erlöschen, wenn ein Ausfall nicht innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des betroffenen Kalendermonats schriftlich eingehend bei netconnect gerügt und hierfür bei netconnect eine entsprechende Gebührenrückforderung geltend gemacht worden ist. Im Falle von gerechtfertigten Forderungen wird netconnect diese immer in Form einer Gutschrift mit künftigen Abonnementsgebühren verrechnen.

3.7 Die Beweislast bezüglich der Nichtverfügbarkeit liegt beim Kunden.

4. Gewährleistung

4.1 Sofern vereinbart, sichert netconnect für die Dienstleistungen die Service Levels gemäss SLA zu.

4.2 Die Dienstleistungen stehen dem Kunden grundsätzlich während 24 Stunden und 7 Tage pro Woche zur Benutzung offen. netconnect kann jedoch keine Gewähr für die unterbruchs- und störungsfreie Funktion der Dienstleistungen oder für einen absoluten Schutz ihres Netzes vor unerlaubten Zugriffen oder unerlaubtem Abhören übernehmen. Bei Störungen im Bezug und der Nutzung von Dienstleistungen steht dem Kunden lediglich das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag zu, sofern er netconnect über die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten des entsprechenden Medienlieferanten gelten nicht als Störungen.

4.3 Der Kunde prüft die Dienstleistung, bevor er sie produktiv einsetzt. Sofern im Dienstleistungsvertrag nicht anders vorgesehen, liegt die Verantwortung für die Sicherung von Daten beim Kunden. Der Kunde trifft Vorkehrungen für den Fall, dass die Dienstleistung ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäss angeboten wird, z.B. durch periodische Prüfungen, Störungsdiagnose, Ausweichverfahren, Datensicherung (business recovery). Der Kunde ist sich bewusst, dass nach Beendigung dieses Vertrages die Dienstleistung eingestellt wird. netconnect sichert insbesondere nicht zu, dass die auf den Servern von netconnect abgespeicherten Daten, Inhalte und/oder Informationen nach der Beendigung dieses Vertrages weiterhin abrufbar bleiben.

4.4 netconnect erklärt nach bestem Wissen, dass die Dienstleistungen keine Rechte Dritter verletzen.

4.5 Behauptet eine dritte Partei gegenüber dem Kunden, dass die Dienstleistung ein Patent oder Urheberrecht dieser dritten Partei verletzt, verteidigt netconnect den Kunden auf eigene Kosten gegen diesen Anspruch und zahlt sämtliche(n) Kosten, Schadenersatz und Anwaltsgebühren bis zu dem letztendlich von einem Gericht auferlegten Betrag oder die in einem durch den Kunden genehmigten Vergleich enthalten sind, sofern der Kunde (i) netconnect umgehend schriftlich per Einschreiben über den Anspruch informiert; und (ii) netconnect die Kontrolle oder Mitwirkung bei der Verteidigung und etwaigen diesbezüglichen Vergleichsverhandlungen erlaubt.

4.6 Wird ein solcher Anspruch von einer dritten Partei gestellt oder erscheint die Stellung eines solchen Anspruchs als wahrscheinlich, dann stimmt der Kunde zu, netconnect zu gestatten, dem Kunden die weitere Nutzung der Dienstleistung zu ermöglichen oder diese zu modifizieren oder durch funktional mindestens äquivalente Dienstleistung zu ersetzen. Stellt netconnect fest, dass keine dieser Alternativen billigerweise zur Verfügung steht, kann netconnect die Dienstleistung einstellen. netconnect stellt dem Kunden dann eine Gutschrift aus, die dem durch den Kunden für die nicht nutzbare Dienstleistung bezahlten Betrag entspricht. Ziff. 4.4 bis 4.6 beschreiben die gesamte Verpflichtung von netconnect gegenüber dem Kunden in Bezug auf Ansprüche wegen Rechtsverletzungen gegenüber Dritten.

4.7 Die Garantiefrist für gekaufte Geräte beträgt 24 Monate ab Empfang. Die Garantie ist nur gültig und durchsetzbar in der Schweiz. Während der Garantiefrist werden mangelhafte Geräte (Herstellungs-, Konstruktions- und Materialfehler) nach alleiniger Wahl von netconnect repariert oder ersetzt. Für die Dauer der Reparatur besteht kein Anspruch auf ein Ersatzgerät. Für reparierte oder ersetzte Geräte gibt es keine verlängerte bzw. erneuerte Garantiefrist. Ist ein Gerät nicht mehr reparier- und ersetzbar, wird dem Kunden ein gleichwertiges Nachfolgegerät ausgehändigt, wobei die Bestimmung des gleichwertigen Nachfolgegerätes netconnect vorbehalten ist. Vorstehende Gewährleistungsansprüche entfallen bei Mängeln, die sich ergeben aus: unsachgemässem Gebrauch und Betrieb, der nicht den Spezifikationen des Produktes entspricht; nicht fachgerechter, unzureichender oder unsachgemässer Wartung; aus der Verwendung von Zubehör, Software etc., welche nicht vom Gerätehersteller selbst hergestellt oder von diesem zur Verwendung mit dem Gerät genehmigt wurden; unerlaubten Änderungen am Gerät (einschliesslich Änderung/ Entfernung von Seriennummern, Zusatzcodes etc.); Missbrauch, Fahrlässigkeit, Zufall oder Verlust; nicht genehmigter bzw. unsachgemässer Reparatur. Der vorstehende Gewährleistungsumfang ist abschliessend und ersetzt sämtliche gesetzlichen Gewährleistungspflichten. Soweit gesetzlich zulässig, ist eine allfällige Haftung von netconnect ausgeschlossen. Insbesondere haftet netconnect nicht für indirekte Schäden sowie für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (sog. Mangelfolgeschäden). Zur Geltendmachung der Garantie hat der Kunde das defekte Gerät in der Originalverpackung zusammen mit einer Beschreibung des Mangels an die von netconnect bestimmte Adresse zu senden. Diese Adresse wird dem Kunden auf Anfrage durch netconnect übermittelt.

5. Pflichten des Kunden

5.1 Bei Bestellung, Registrierung und bei weiteren Geschäftskontakten mit netconnect ist der Kunde zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet. Bei der nomadischen Nutzung der Internettelefonie ist der Kunde verpflichtet, in den Kontoeinstellungen auch bei temporärer Nutzung stets den aktuellen Standort einzutragen.

5.2 Der Kunde verpflichtet sich, netconnect jederzeit seine aktuellen Daten wie Namens- und Adressdaten bekannt zu geben und entsprechende Änderungen unverzüglich online, in Briefform oder per Fax mitzuteilen.

5.3 Der Kunde verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter die ihm aus dem Dienstleistungsvertrag erwachsenden Pflichten ebenfalls einhalten. Diese Regelung gilt auch für vom Kunden im Rahmen eines Auftrages, Werkvertrages oder anderen vertraglichen Beziehung beigezogene Dritte.

5.4 Bei der Benützung der Dienstleistungen, verpflichtet sich der Kunde die einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen, wie namentlich diese AGB, die übrigen Vertragsbestimmungen sowie die geltenden kantonalen und eidgenössischen Gesetze, namentlich des Datenschutzes, Fernmeldewesens sowie des Urheberrechtes einzuhalten. Die Dienstleistungen dürfen insbesondere nicht zur Erfüllung von strafrechtlichen Tatbeständen missbraucht werden. Als Missbrauch gilt auch das Versenden von Massensendungen oder Werberundschreiben via E-Mail (Spam), an Empfänger, die nicht ausdrücklich den Erhalt der Mitteilungen gewünscht haben.

5.5 netconnect kann zur Verhütung oder Behebung von Störungen Massnahmen ergreifen und den Kunden verpflichten, selber Massnahmen zu treffen. Nach Vorankündigung hat der Kunde den Mitarbeitern von netconnect oder im Namen von netconnect beauftrage Dritte, sofern es die Erhaltung der Dienstqualität erfordert, Zugang zu den von netconnect zur Verfügung gestellten technischen Anlagen zu gewähren oder zu denjenigen Anlagen, die zur Nutzung der Netconnect Dienstleistungen verwendet werden, sowie zu weiteren Anlagen, die für die Verfügbarkeit der Dienstleistungen von netconnect notwendig sind,.

5.6 Der Kunde verpflichtet sich, netconnect sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nichtverfügbarkeit von Dienstleistungen oder Anlagen sowie insbesondere über rechts- und vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritten sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B. Hacker) zu informieren.

5.7 Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnung zu prüfen und bei Unstimmigkeiten innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) zu rügen, ansonsten gilt die Rechnung als akzeptiert.

5.8 Der Kunde wird die ihm bzw. seinen Nutzern zugeordnete Nutzer- und Zugangsberechtigung(en) sowie Identifikations- und Authentifikationssicherung(en) vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Sobald der Kunde und/oder einer seiner Nutzer Anzeichen dafür hat, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden oder missbraucht werden könnten, ist der Kunde verpflichtet, netconnect umgehend hiervon zu informieren.

5.9 Der Kunde wird jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von netconnect betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von netconnect unbefugt einzudringen.

5.10 Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Kunden bereitgestellten Daten, Inhalte und/oder Informationen geltend, ist netconnect berechtigt, die Daten, Inhalte und/oder Informationen ganz oder vorläufig zu sperren. netconnect wird den Kunden in diesem Fall auffordern, binnen einer angemessenen Frist die Rechtsverletzung einzustellen oder die Rechtmässigkeit der Daten, Inhalte und/oder Informationen nachzuweisen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, ist netconnect berechtigt, die entsprechenden Daten zu löschen und/oder den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.

6. Gebühren

6.1 Die Vergütung, für die von netconnect zur Verfügung gestellten Dienstleistungen, richtet sich nach dem vorliegenden Dienstleistungsvertrag oder jeweils gültigen Preisliste. Diese verstehen sich, wenn nicht anders vermerkt, inklusive Mehrwertsteuer.

6.2 netconnect kann die Gebühren jederzeit, insbesondere aber im Falle geänderter Gestehungskosten oder geänderten Abgabesätzen (Mehrwertsteuer) unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen auf Ende jedes Monates anpassen. Sollte der Kunde durch eine solche Änderung erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt den Vertrag per Inkrafttreten der neuen Preise zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der neuen Preise. Roamingtarife können jeder-zeit und ohne vorgängige Mitteilung geändert werden.

6.3 Nutzungsunabhängige Grundgebühren werden dem Kunden monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Angebrochene Kalendermonate werden pro rata in Rechnung gestellt. Variable und nutzungsabhängige Gebühren werden monatlich nachbelastet. Mit „Prepaid“ bezeichnete Abonnemente werden im Voraus belastet, wobei die Rückvergütung oder Umbuchung von bereits aufgeladenen Prepaid-Guthaben in jedem Fall ausgeschlossen ist. Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenem Fälligkeitsdatum. Es ist die auf der Rechnung genannte Bankverbindung vom Kunden für seine Zahlung zu verwenden. Aus der Zahlung allfällig zu Lasten von netconnect gehende Spesen fallen zu Lasten des Kunden.

6.4 Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und verpflichtet er sich Verzugszinsen in Höhe von 5% zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung auch nach erfolgter Mahnung bzw. mit Ablauf der Mahnfrist nicht, so ist netconnect berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden auch ohne weitere Mitteilung einzustellen und/oder den Vertrag gemäss Ziff. 2.4 fristlos zu kündigen. netconnect hat das Recht, für die Sperrung der Dienstleistung eine zusätzliche Gebühr von CHF 50.- zu erheben.

6.5 Die nutzungsunabhängigen Entgelte wie Grundgebühren sind auch bei gesperrten Dienstleistungen geschuldet. netconnect kann bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung der vertraglichen Zahlungsbedingungen vom Kunden jederzeit Sicherheitsleistungen (Kaution) verlangen.

6.6 Auf Wunsch kann der Kunde die Berechnungsgrundlagen für die Rechnungsstellung schriftlich anfordern. netconnect stellt dem Kunden die Berechnungsgrundlagen zu, sofern diese mit vertretbarem technischem Aufwand erarbeitet werden können. Ist die Gebührenrechnung korrekt, so hat der Kunde netconnect den für die Aufbereitung der Berechnungsgrundlagen entstehenden Arbeitsaufwand nach den vereinbarten Stundensätzen von netconnect zu vergüten.

7. Haftung

7.1 netconnect verpflichtet sich zur professionellen und sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss dem vom Kunden unterschriebenem Dienstleistungsvertrag und den gültigen und aktuellen AGB.

7.2 Soweit gesetzlich zulässig, schliesst netconnect für sich wie auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfspersonen jede Haftung für direkte und indirekte Schäden sowie Mangelfolgeschäden aus.

7.3 Für von Dritten erstelle respektive bei Dritten abrufbare Inhalte ist netconnect nicht verantwortlich. Für solche Inhalte kann netconnect keine Zusicherung abgeben und auch keine Haftung und Gewährleistung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Recht- oder Zweckmässigkeit, Verfügbarkeit und zeitgerechte Zustellung übernehmen.

7.4 Es ist Sache des Kunden, die sich in seinem Besitze befindlichen Informatik-Anlagen und Geräte, welche für die netconnect-Dienstleistungen benutzt werden, sowie die hierzu eingesetzten oder durch die netconnect-Dienstleistungen erreichbaren Daten inklusive Programmdaten vor unbefugtem Zugriff, Viren, Angriffen jeglicher Art und Manipulation zu schützen.

7.5 Der Kunde kann für alle Schäden, welche bei netconnect oder Dritten durch seine Benutzung der netconnect-Dienstleistungen entstehen, zur Verantwortung gezogen bzw. haftbar gemacht werden.

7.6 Für die Folgen von Notrufen, welche aufgrund einer inkorrekten Standortangabe zu einer falschen Notrufzentrale weitergeleitet werden, ist der Kunde ausschliesslich und vollumfänglich haftbar.

7.7 Kann netconnect aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Naturereignissen von besonderer Intensität, Streik, Aufruhr, Krieg, Leistungsstörungen bei Dritten, unvorhergesehenen behördlichen Auflagen etc. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung solange aufgeschoben, als das Ereignis der höheren Gewalt andauert. Eine Haftung von netconnect ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

8. Datensicherheit und Datenschutz

8.1 netconnect verpflichtet sich, bei der Bearbeitung von persönlichen Daten das anwendbare Datenschutzrecht zu berücksichtigen. Die Datenschutzerklärung von netconnect ist integrierender Bestandteil des Dienstleistungsvertrages.

8.2 Sofern vereinbart, gilt zudem ein ergänzender Anhang zur Auftragsdatenverarbeitung.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen der Schriftform, der Bezugnahme auf die abzuändernde Bestimmung sowie der rechtsgültigen Unterschrift der Vertragsparteien.

9.2 Im Falle von Widersprüchen zwischen verschiedensprachigen Versionen der einzelnen Vertragsdokumente ist einzig die deutschsprachige Version massgebend. netconnect behält sich vor, die Leistungsblätter dem Kunden nur in deutschsprachiger Version als massgebliche Fassung zur Verfügung zu stellen.

9.3 Sollte eine Bestimmung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Bestimmungen sollen in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich möglich.

9.4 netconnect behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit abzuändern. Änderungen werden dem Kunden in schriftlicher Form oder via Internet unter netconnect.ch bekannt gegeben und ersetzen die bisherigen AGB. Sollte der Kunde durch die Änderungen der Bestimmungen erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag unter Beibehaltung der bisherigen Konditionen auf den nächstmöglichen Kündigungstermin aufzulösen. Das Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der Änderung.

9.5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Der Dienstleistungsvertrag untersteht schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand wird der bei Klageeinleitung aktuelle Firmensitz von netconnect vereinbart. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Stand: 6. Juni 2020